Die wichtigste Grundidee ist währenddessen die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien, die sowohl die Bereitschaft als auch die Pflicht beinhaltet, für das eigene Handeln oder Nicht-Handeln Verantwortung zu übernehmen sowie die daraus folgenden Konsequenzen zu tragen.
Die/der Mediator*in ist dafür verantwortlich, den Ablauf der Mediation zu gestalten und die Parteien den Prozess über zu begleiten sowie Fragen zu klären, die Fakten klären und Bedürfnisse und Interessen der Parteien herausarbeiten. Die Konfliktparteien hingegen liefern den Inhalt der Mediation und arbeiten aktiv an der Lösungsfindung mit. Die/der Mediator*in leitet also den gemeinsamen Weg zu einer für alle Parteien zufriedenstellenden Lösung.
Die Mediation grenzt sich daher positiv von einer Verhandlung, einem Schiedsspruch, einem Urteil oder anderen Formen der Rechtsprechung ab, da nicht über die Parteien entschieden wird oder diese vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sondern selbst mitentscheiden können, womit es ihnen am besten geht. So kann eine faire Lösung für alle erarbeitet werden.
Eine Mediation beruht also auf einem von einer/-m Mediator*in geleiteten strukturiertem und lösungsorientiertem (Kommunikations-) Prozess, bei dem die Bedürfnisse und Ziele aller Beteiligten offengelegt und respektiert werden, um ein adäquates, konfliktlösendes Ergebnis zu erzielen.